Stapler - Firmenseminar
In ihrem Betrieb,
1 - 4 Personen
396 ,- €
5 - 6 Personen 580 ,- €
7 - 8 Personen 710 ,- €
9 - 10 Personen 890 ,- €
11 - 12 Personen 960 ,- €
zzgl. Hin- und Rückfahrt pro Kilometer
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderfahrzeuge.
| Zielgruppe | für Mitarbeiter die mit Flurförderzeugen arbeiten und einen gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge besitzen |
|---|---|
| Kosten | 30,- € pro Person Bei vor Ort Schulungen in Ihrer Firma fallen zzgl. An- und Abfahrtskosten von 55,- € pauschal an. |
| Termine | nach Vereinbarung |
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Quelle: BGV A1 §4 (www.pr-o.info)